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Ab 11. Juni verkürzte Widerrufsfrist bei Online-Auktionen  

 

14.06.2010

Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Homepage mitteilt, beträgt die Widerrufsfrist für Online-Auktionen auf eBay und anderen Versteigerungsplattformen seit 11.06.2010 nur noch 14 Tage. Bisher betrug die Widerrufsfrist einen Monat.

Ein Rückgaberecht hat der Käufer unter der Voraussetzung, dass er Privatperson und der Verkäufer ein Unternehmen ist. Dann kann der Käufer vom Kauf zurücktreten. Wichtig ist jedoch, dass der Verkäufer ausdrücklich auf das Rücktrittsrecht und Bedingungen und Rechtsfolgen des Rücktritt hinweisen muss. Ist dies erfolgt, gilt die 14-tägige Widerrufsfrist ab Wareneingang beim Käufer.

Die Verkürzung der Frist tritt mit dem Gesetz zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts ein. Neben den genannten Aspekten werden in diesem Gesetz auch Details zu Verbraucherdarlehensverträgen, Wertpapieren, Zahlungsdiensten, aber auch zu Unterlassungsklagen, Schlichtungsverfahren und dem Datenschutz geregelt.

Weitere Infos:

bmj.bund.de: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht (PDF-Datei)

MM