Behördenrufnummer 115 mit Video-Telefonie
27.04.2010
Seit März letzten Jahres gibt es in Hamburg, Berlin und einigen weiteren Städten Deutschlands die einheitliche Behördenrufnummer 115. Insgesamt können in den Modellregionen fast 13 Mio. Bundesbürger den Zugriff testen. Ist das Pilotprojekt erfolgreich, soll die 115 in ganz Deutschland verfügbar sein. Seit gestern ist die Video-Telefonie hinzugekommen, womit auch die Kommunikation in Gebärdensprache möglich ist.
Die bundeseinheitliche Behördenrufnummer geht auch mit einem Serviceversprechen einher: Wenn ein Anliegen nicht gleich beim ersten Anruf geklärt werden kann, erhält der Bürger innerhalb eines Werktages (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) eine Rückmeldung je nach Wunsch per Mail, Fax oder Rückruf. Derzeit nehmen 15 Bundesbehörden an dem Modellversuch teil. Der Anrufer kann Fragen zu Verwaltungsvorgängen stellen, erhält aber auch Hilfestellung und Informationen rund um die öffentliche Verwaltung. Der Service soll unabhängig der lokalen Zuständigkeiten geleistet werden. Der Anruf bei der 115 kostet je nach Netzbetreiber etwa zwischen 7 und 12 Cent pro Minute.
Neu hinzugekommen ist nun das D 115-Gebärdentelefon. Das Bundesarbeitsministerium hat bereits seit 2007 Erfahrungen mit einem Video-Bürgertelefon für Gehörlose. Das Angebot wird nun auf alle Leistungen der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer 115 erweitert.
Grundvoraussetzung für die Video-Telefonie ist jedoch eine breitbandige Internetanbindung. Entweder mit Kamera am PC oder über ein IP-Video-Telefon wird die SIP-Adresse d115@gebaerdentelefon.d115.de angerufen. Der Service für Gehörlose ist über diese Verbindung dann an und für sich kostenlos, es fallen nur die Kosten für den normalen Breitband-Internetanschlusses an.

