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Gezielte Werbung und der Datenschutz  

 

15.04.2010

Für das Angebot gezielter Werbung werden Cookies eingesetzt, die das Verhalten der Internetsurfer erfassen. Die Technologie wird bereits seit mehreren Jahren eingesetzt, nun wird das Konzept in der Öffentlichkeit diskutiert und aus datenschutzrechtlicher Sicht stark kritisiert. Unter anderem berichten die Süddeutsche Zeitung, onlinekosten.de und ecin darüber.




Das "Re-Targeting" oder auch "Behavioural Targeting" ist für die Branche eine besonders effiziente Werbeform. Nicht nur die Zielgruppe kann genauer bestimmt werden, sondern die Erfolge der Kampagnen sind auch direkt an jedem Käufer messbar. Datenschützer kritisieren diese Methode jedoch. Mitunter schätzen einige potenzielle Käufer zwar direkt auf sie zugeschnittene Werbung, die meisten Internetnutzer wissen jedoch nicht einmal, woher die Informationen stammen und warum die Werbung so gezielt ist. Die fehlende Transparenz sei besonders problematisch.

Der Online-Werbemarkt wuchs nach Angaben des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) im Jahr 2009 um zwölf Prozent auf über 4 Milliarden Euro. Das Internet wird in den nächsten zwei bis drei Jahren voraussichtlich zum zweitstärksten Werbemedium hinter dem Fernsehen. Datenschützer betonen jedoch, dass der Verbraucher personalisierter Werbung jederzeit widersprechen können muss. Mitunter soll es in der Verantwortung der Browserhersteller liegen, den Nutzer besser über die Verwendung von Cookies zu informieren und Voreinstellungen datenschutzfreundlicher zu machen.

MM