Die Online-Rechnung reicht aus
13.01.2010
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass es einem Mobilfunkanbieter gestattet ist, ausschließlich Online-Rechnung für besondere Tarife anzubieten. Es besteht dabei kein Anspruch des Kunden auf eine per Post versandte Rechnung.
Bei der Zustellung der Rechnung reicht der Abruf von der Website. Die Schriftform werde dadurch gewahrt, dass das Dokument ausgedruckt werden könne. Der BGH konnte auch keine unbillige Benachteiligung des Kunden erkennen, solange auch ein anderer Tarif angeboten wird, der eine Rechnung auf Papier ermögliche.
Der Bundesgerichtshof befand die entsprechende Regelung in der AGB eines Anbieters für rechtens (Az.: III ZR 299/08).
Weitere Informationen:
teltarf: Online-Rechnung als einzige Variante ist rechtens
Süddeutsche: Online-Rechnung rechtens

