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Freiwillige Internet-Kontrollen mit Gesetzesnovelle  

 

26.03.2010

Mit der geplanten Jugendmedienschutz-Reform, deren Ziele am gestrigen Donnerstag durch die Ministerpräsidenten der Länder abgesegnet wurden, sollen auch Online-Spiele Kennzeichnungen der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) erhalten. Die USK soll durch die Betreiber von Websites in freiwilliger Alterskennzeichnung erfolgen.




Technisch werden diese Kennzeichnungen der freiwilligen Selbstkontrolle, die sonst eher als Logos der FSK bei Filmen bekannt sind, auf der Website als spezielles Tag hinterlegt sein. Der Browser oder Schutzprogramme auf dem Computer lesen dieses aus und entscheiden dann je nachdem wie Eltern, Lehrer oder Erzieher die Software konfigurierten, ob die Inhalte freigegeben oder gesperrt werden.

Die Länder setzen mit diesem Prinzip auf die freiwillige Selbstkontrolle der Spielebetreiber und die Verantwortung der Erziehungsberechtigten, während auf Bundesebene durch das Zugangserschwerungsgesetz die Kontrolle seitens der Zugangsprovider und Hoster vorgesehen wird.

Die Spielebranche allerdings kritisiert die Vorgaben für das System. Auch die Piratenpartei sieht erhebliche Eingriffe in die Freiheit des Internets.

Die Novellierung ist so gut wie beschlossen. Nach Diskussion in den Länderparlamenten wird das Gesetz voraussichtlich im Juli auf der nächsten Konferenz der Ministerpräsidenten unterzeichnet und tritt dann ab 01.01.2011 in Kraft.


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MM