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Keine "Schutzlücke" durch Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung  

 

27.01.2012

Geradezu gebetsmühlenartig predigten die Befürworter der am 2.8.2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung (VDS) immer wieder die gleiche Behauptung: Ohne Vorratsdatenspeicherung entstehe eine "Schutzlücke", zahlreiche Verbrechen könnten nicht aufgeklärt werden. Untermauert wurde diese Behauptung durch eine Reihe mehr oder weniger stichhaltiger Einzelfälle, in denen eine VDS die Ermittlungen möglicherweise erleichtert oder beschleunigt hätte. Stichhaltige Fakten und Belege blieben die Befürworter bisher jedoch schuldig.

Das liegt möglicherweise daran, dass es bisher schlichtweg keine Belege dafür gibt. Die herbeiphantasierte "Schutzlücke" erweist sich nach einer Studie des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht als Luftnummer und Stammtischparole. Das 271-seitige Werk wurde dem Chaos Computer Club (CCC) zugespielt, der es analysiert und auf seiner Website veröffentlicht hat.

Das Fazit der im Auftrag des Bundesamts für Justiz entstandenen Studie (ab Seite 218) könnte eindeutiger kaum sein: Ein Zusammenhang zwischen Vorratsdatenspeicherung und Aufklärungsquote kann nicht belegt werden. Der politische Diskurs wird durch die Diskussion von als "typisch" dargestellten Einzelfällen bestimmt, ohne dass dies jedoch belegt wird. Es bestand bisher augenscheinlich kein Interesse daran, tragfähige empirische Daten zu Nutzen und Konsequenzen der Vorratsdatenspeicherung zu erheben.

Im Weiteren geht die Studie auf die Beiträge der VDS zur Aufklärung "typischer" Straftatbestände ein. Auch hier sind die Ergebnisse für die VDS-Befürworter vernichtend. Noch nicht einmal beim sogenannten "Enkeltrick" führt sie zu einer höheren Aufklärungsquote. Fehlanzeige auch bei schweren Straftaten und Terrorismus. In Bezug auf die zwischen 2008 und der Entscheidung des BVG im März 2010 durch die Ermittlungsbehörden genutzten Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung wird festgestellt, dass sich die Aufklärungsquoten ab 2008 weder verbessert noch nach dem März 2010 verschlechtert hätten.

CCC-Sprecher Frank Rieger kommentiert dies mit den Worten: "Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, dass die Stammtischparolen von der 'Schutzlücke' durch den Wegfall der anlasslosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben." Er bemängelt, dass Innenpolitiker und Sicherheitsbehörden offenbar keinen Bedarf an einer faktengestützten Diskussion sehen und stattdessen immer wieder versuchen, mit Einzelfällen und Anekdoten die öffentliche Meinung zu manipulieren.