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Links in Tweets können auch rechtswidrig sein  

 

22.04.2010

Das Landgericht Frankfurt am Main hat im Fall eines Links auf rechtswidrige Inhalte entschieden, dass auch die Autoren für ihre Tweets verantwortlich sind. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung für den Inhaber eines Twitter-Accounts, in der ihm untersagt wird, auf die entsprechenden Seiten zu verlinken.

Im vorliegenden Fall war der Beklagte einst ein Projektpartner das klagenden Unternehmens. Auf einer dritten Website wurden unerlaubterweise falsche Behauptungen über das Unternehmen geäußert. Der Beklagte verlinkte diese Inhalte von seinen beiden Twitter-Accounts aus.

Ein Seitenbetreiber ist für seine eigenen Inhalte verantwortlich. Verlinkt er andere Seiten, macht er sich deren Inhalte zu eigen und ist zudem auch dafür verantwortlich. Diese Regelung ist bereits seit Jahren für Foren und Websites bekannt. Die Entscheidung Landgerichts Frankfurt am Main (AZ 3-08 O 46/10) macht deutlich, dass Twitter-Accounts hier keine Ausnahme bilden.

Quellen:

DSLTeam: Gericht - Links auf Twitter können rechtswidrig sein

openJur: Beschluss Az. 3-08 O 46/10 des LG Frankfurt a.M.

InfoNews: LG Frankfurt a.M. - 3-08 O 46/10 - Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig

Spiegel.de: Auch Twitter-Nutzer haften für Links

Focus online: Gerichtsurteil, Twitter-Nutzer haften für Links

stern.de: Verlinken auf eigene Gefahr

MM