Postbank: Neues Verfahren Pflicht für größere Überweisungsbeträge
29.04.2010
Wie die Postbank Ihren Privatkunden mitteilt, gilt ab 05.05.2010 eine neue Nutzungsgrenze des bisherigen iTAN-Verfahrens. Die Sicherheitsexperten der Bank machen die Autorisierung mit "mobileTAN" ab einer Überweisungshöhe von 1.000 EUR zur Pflicht.
Bei der bisherigen Methode mit iTAN wurde für jede Einzel- oder Sammelüberweisung eine bestimmte Nummer aus der TAN-Liste des Kunden abgefragt. Das Verfahren bleibt für kleinere Überweisungen von Postbank-Kunden weiterhin bestehen. Ab einem Betrag von 1.000 EUR muss eine Transaktion aber mit einer so genannten mobileTAN bestätigt werden. Dabei wird für die Bestätigung der Überweisung eine TAN per SMS verschickt, die der Nutzer dann im elektronischen Überweisungsformular eingibt. Das Verfahren mobileTAN wird fakultativ auch für kleinere Beträge angeboten.
Obwohl der mobileTAN-Versand in Deutschland kostenlos ist, wird das neue Verfahren natürlich für Kunden problematisch, die kein Handy besitzen. Diese sollen nach Auskunft der Postbank eine spezielle Vereinbarung unterschreiben, um die iTAN-Liste auch weiterhin für Beträge ab 1.000 EUR nutzen zu können.
Neben der Postbank bieten auch andere Banken vergleichbare Sicherungsmethoden an: smsTAN und chipTAN bei der Sparkasse, mobileTAN und WebSign-Login der Deutschen Bank, eTAN der BW-Bank. Das mobileTAN-Verfahren ist für die Postbank durch den TÜV Rheinland geprüft. Kritiker sehen beim mobileTAN dennoch einige, wenn auch unwahrscheinliche Angriffsmöglichkeiten, z. B. durch Diebstahl des Telefons oder Handyviren.

