Petition: Verbrieftes Recht auf Breitbandinternet
20.07.2010
Mit einer Petition beim Deutschen Bundestag will Oliver Behning erreichen, dass breitbandige Internetanschlüsse in Zukunft als sogenannte Universaldienstleistung gelten und damit zur Grundversorgung gehören. Im Gegensatz zu beispielsweise Telefonanschlüssen zählen Breitbandinternetzugänge gegenwärtig nicht zur Grundversorgung.
Telekommunikationsanbieter, wie z. B. die Telekom, sind gesetzlich verpflichtet, jedem Haushalt in ihrem Versorgungsgebiet einen Telefonanschluss zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch dann, wenn dieser Anschluss im Einzelfall nicht wirtschaftlich ist, weil er beispielsweise ein abgelegenes Gebäude versorgt. Die anfallenden Mehrkosten werden über alle Kunden solidarisch verteilt.
Sinn dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass auch in ländlichen Gebieten und auf Inseln bezahlbare Telefonanschlüsse installiert werden. Viele Menschen sehen im Internet inzwischen ein ebenso wichtiges Kommunikationsmittel wie das Telefon. Genau wie Strom, Trinkwasser und Straßen stellt es einen wichtigen Bestandteil der Infrastruktur eines modernen Landes da.
Da der bisher rein wirtschaftlich orientierte Ausbau der Breitbandversorgung dazu geführt hat, dass viele ländliche Gebiete nicht oder schlecht mit Breitbandinternet versorgt werden, soll der Staat nun regulierenden eingreifen, um eine Grundversorgung sicherzustellen.
Die Petition hat gut 1.400 Mitzeichner und befindet sich gegenwärtig in der parlamentarischen Prüfung.

