Regulierung in Europa: Einheitliche Anwendung für Glasfaser gefordert
08.06.2010
Die Europäische Kommission, betraut mit Funktionen der Exekutiven und der Überwachung der Einhaltung des Europarechts, legte kürzlich ihren Jahresbericht zur Prüfung der Telekommunikationsmärkte vor. Es gebe mittlerweile insgesamt mehr Wettbewerb, der Binnenmarkt sei aber nicht besonders stark ausgeprägt. Untersucht wurden vor allem die Regelungen und Fallbeispiele der nationalen Regulierungsbehörden, wie in Deutschland bspw. der Bundesnetzagentur.
Problematisch sehen die EU-Kommissare vor allem die Behandlung von Zugängen zum Glasfasernetz. Die Marktabgrenzung würde zwar auch Glasfaserleitungen umfassen, die nationalen Regulierer schlugen jedoch keine konkreten Abhilfemaßnahmen vor.
Weiterhin sei die Berechnung für Bereitstellungsentgelte oft unschlüssig. Die Entgelt-Vorgaben für Netzzugänge oder die Weiterleitung zwischen unterschiedlichen Providern sind teilweise überhöht, da nichtrelevante Kostenelemente in die Berechnung einfließen.
Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Regulierungsansätze kritisiert, die auf Vorleistungen für andere Betreiber im Vergleich zu Endkundendienstleistungen angewandt werden.
Nach der Prüfung plant die Kommission nun, weitere Vorgaben für die nationalen Regulierungsbehörden zu machen. Ab Mai 2011 wird es neue EU-Telekommunikationsvorschriften geben, die die Maßnahmen weiter konkretisieren.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der EU-Kommission: Telekommunikation - mehr Wettbewerb, aber kein Binnenmarkt laut Kommissionsbericht über nationale Regulierung

