Versand for free: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
16.04.2010
Hat man im Internet eingekauft, war es in Deutschland bisher schon immer möglich, Warensendungen, die über einem Wert von 40 EUR liegen, kostenlos zurückzusenden. Bei Waren unter 40 EUR kann der Anbieter den Kunden die Versandkosten tragen lassen. Zur anderen Richtung, also den Versandpauschalen für die Hinsendung zum Kunden im Fall der Rückgabe hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die Rechtssache C-511/08 wurde gestern entschieden.
Die Versandkostenanteile muss der Kunde laut EuGH bei Widerruf nicht tragen. Grundlage für die Entscheidung ist die Fernabsatzrichtlinie der EU von 1997, die eine ausgewogene Risikoverteilung vorsieht. Die Versandkosten sollen den Kunden nicht davon abhalten, sein Widerrufsrecht wahrzunehmen.
Durch den EuGH unebetrachtet bleiben jedoch die Rücksendungskosten. Diese könnten mitunter durch den Kunden getragen werden. Die deutsche gesetzliche Regelung sieht hier jedoch ein Ungleichgewicht zu Gunsten des Käufers vor, da der Rückversand von Waren mit einem Wert über 40 EUR durch den Verkäufer zu tragen sind. Der Bundesverband des Deutsches Versandhandels sieht den deutschen Gesetzgeber nun in der dringenden Pflicht zu Anpassung der Rahmenbedingungen.

